Der Hamburger Senat hat in seiner aktualisierten Eindämmungsverordnung am 04.01.2022 beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch eine 2G-Plus-Regelung zu ersetzen. Folgendes gilt ab Montag, 10.01.2022:
– An allen sportlichen Aktivitäten in geschlossenen Räumen (Betreuer/-innen und Zuschauer/-innen eingeschlossen) dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem Test teilnehmen (2G+).
– Von der Testnachweispflicht befreit sind Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben, sowie Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, die in der Schule seriell getestet werden.
– Ausnahmen gelten auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Für diese gilt weiterhin 3G, also Vorlage des Nachweises und eines aktuellen negativen Tests (PCR-Tests sind 48 Stunden und Schnelltests 24 Stunden gültig).
– Beruflich tätige Personen (Übungsleiter/-innen), die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen am Tag des Sportangebot einen negativen Testnachweis vorlegen. Für diese Personen gilt eine Maskenpflicht. Die Maske darf jedoch bei einer aktiven Teilnahme am Sportbetrieb (z. B. beim Zeigen von Übungen) abgelegt werden. Sofern die Anleitungsperson das Sportgeschehen ohne aktive Beteiligung leitet, ist die Maske zwingend zu tragen.
– Die entsprechenden Nachweise sind vor Beginn des Trainings vorzuzeigen. Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Sportvereine verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, z. B. die App CovPassCheck. Das sollte bei uns im HHT zügig in möglichst allen Gruppen umgesetzt werden.
– Auf dem Schulgelände und innerhalb der Schule auf dem Weg zur Halle gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Sportausübung.