Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 30. März 2022 Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.
Damit gelten ab dem 02. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich (z. B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
- FFP2-Maskenpflicht auch bei Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
- Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regeln entfallen für den Hallensport. D. h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden.
- Grundsätzlich können Vereine für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.
Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.